Brandbegrenzungsdecken werden zunehmend als Maßnahme zur Eindämmung von Bränden, insbesondere bei Lithium-Ionen-Batterien, angeboten. Nach aktueller fachlicher Bewertung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vom März 2026 stellen sie jedoch kein geeignetes Mittel zur aktiven Brandbekämpfung dar und dürfen nicht mit genormten Löschdecken nach DIN EN 1869 verwechselt werden. Das Abdecken eines Brandes stoppt den Reaktionsprozess meist nicht. Das gilt insbesondere bei Lithium-Ionen-Batterien. Hohe Temperaturen, giftige Gase sowie Rückzündungen bleiben möglich. Eine vollständige Begrenzung von Rauch, Wärme und Flammen wird nicht erreicht. Das Auflegen einer Löschdecke birgt für Beschäftigte aufgrund von Hitze, Rauch und unvorhersehbaren Batterie-Reaktionen erhebliche Risiken. Die DGUV rät deshalb vom Einsatz durch Laien ab. Für die Erstbrandbekämpfung sind geeignete Feuerlöscher nach DIN EN 3 einzusetzen.
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