Leserfragen

„Was genau versteht man unter ‚Duldung‘?“

Frage: „Eine unserer Mitarbeiterinnen kennt eine Frau aus Syrien, die mit einer Duldung in Deutschland ist. Wir würden die junge Frau gerne ausbilden, sind uns jedoch unsicher, was der Status […]
Uta Fuchs

Uta Fuchs

07.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Eine unserer Mitarbeiterinnen kennt eine Frau aus Syrien, die mit einer Duldung in Deutschland ist. Wir würden die junge Frau gerne ausbilden, sind uns jedoch unsicher, was der Status der ‚Duldung‘ genau bedeutet.“

SafetyXperts-Antwort: Mit einer Duldung gilt man als „ausreisepflichtig“. Diese Personen dürfen aber vorübergehend in Deutschland bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können. Wichtig für Sie: Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Geduldete können rein rechtlich jederzeit abgeschoben werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Ausbildungsduldung. In dieser Situation kann die junge Frau auf jeden Fall für die dreijährige Ausbildung und im Anschluss zwei Jahre für eine Beschäftigung in Deutschland bleiben. Das ist die sogenannte 3+2-Regelung aus § 60 Aufenthaltsgesetz.

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