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Was Ihr Unternehmen jetzt punkto betrieblicher Brandschutz tun sollte

Auch wenn die Katastrophe von Crans-Montana bereits einige Wochen zurückliegt, werden die Folgen Opfer, Angehörige, Justiz, Behörden und Gastronomie sowie Hotellerie noch lange beschäftigen. Das Interkantonale Organ für technische Handelshemmnisse (IOTH) und die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) haben als direkte Reaktion beschlossen, den bereits in der Vernehmlassung befindlichen Entwurf für liberalisierte Schweizerische Brandschutzvorschriften noch einmal grundlegend zu überarbeiten. Aber auch in der betrieblichen Praxis kommen Fragen auf, ob bestehende Brandschutzkonzepte erweitert werden müssen. Diese Bausteine sollte Ihr Massnahmenplan dabei auf jeden Fall enthalten.

Sabine Kurz

06.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Schweizweit ereignen sich jährlich um die 10’000 Brände in Gebäuden, berichtet die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB). Dabei kommt es durchschnittlich zu 13 bis 36 Todesopfern. Die Zahl der Verletzten jedoch ist deutlich höher. Häufige Brandursachen sind Unachtsamkeit und fahrlässiges Handeln von Personen. Hier muss betrieblicher Brandschutz ansetzen.

Brandschutz im Unternehmen ist Pflicht

Weil Brände am Arbeitsplatz in der Schweiz selten sind, wiegen sich viele Verantwortliche in falscher Sicherheit und glauben „bei uns passiert das nicht“. Dem steht die gesetzliche Verpflichtung gegenüber, Brandschutzmassnahmen zu treffen. Deren Umfang hängt von der Art der Arbeitsstätte, den darin ausgeübten Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten bzw. Anwesenden ab. Bei komplexen Anforderungen u. a. in Risikobranchen ist es sinnvoll, externe Fachleute beizuziehen. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) hilft dabei. Im Fachpersonenregister der VKF

www.vkfausbildung.ch/fachpersonenregister) finden Sie kompetente Ansprechpersonen in Ihrer Region

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