Frage: „Wir haben den Winterdienst für unser eigenes Betriebsgelände an einen externen Dienstleister vergeben. Was ist zu tun, wenn der nicht kommt?“
Antwort: Auch wenn ein externer Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt wurde, bleibt die Verantwortung für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht beim Auftraggeber, wenn bekannt ist, dass der Dienstleister nicht ordnungsgemäß arbeitet. Verunfallt z. B. ein Lieferant auf Glatteis, drohen Schadenersatzansprüche, wenn keine Ersatzmaßnahmen getroffen wurden (siehe Urteil LG Köln vom 18.12.2023, Az. 15 O 169/23).
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