Frage: „Wir wollen Umbaumassnahmen in einem brandgefährdeten Arbeitsbereich ausführen. Die Risikoermittlung sieht die Überwachung über eine Brandmeldeanlage vor, doch dies würde während der Arbeiten zu Fehlalarmen führen. Können wir die Anlage einfach für diese Zeit ausser Betrieb nehmen?“
Svenja Dammasch: In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass die vorgegebenen Standard-Massnahmen meist temporär (noch) nicht umgesetzt werden können. Hier muss der Arbeitgeber allfällig geeignete Ersatzmassnahmen treffen.
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