Bernd B. aus Monheim fragt: „Seit einiger Zeit befindet sich neben unserer Gemeinschaftspraxis ein Schnellrestaurant. Da wir öfter lüften müssen, dringen immer wieder unangenehme Gerüche in unsere Praxis. Die Leitung hat uns mitgeteilt, dass sie zwar eine Beschwerde bei der Hausverwaltung eingereicht hat, aber es gibt keine Reaktion darauf. Was können wir sonst noch gegen die Gerüche tun?“
SAFETYXPERTS-ANTWORT: Eine Beschwerde bei der Hausverwaltung ist nicht ausreichend. Sind die Gerüche so stark, dass sie in den Praxisräumen deutlich wahrgenommen werden, ist dies eine Belastung für alle Beschäftigten. Ihre Praxisleitung muss als Arbeitgeber also weitere Maßnahmen einleiten. Nach der Maßnahmen-Hierarchie im Arbeitsschutz sollte zuerst versucht werden, die Belastung, also die Gerüche, an der Quelle zu beseitigen.
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