Frage: „Welche Sicherheitsvorkehrungen müssen wir einhalten, wenn wir Arbeitsbühnen auf Gabelstaplern einsetzen?“
Antwort: Zuallererst muss die Kombination aus Arbeitsbühne und Stapler standsicher sein, d. h., der Stapler muss eine ausreichende Tragfähigkeit besitzen. Sie ist gegeben, wenn der Staplerhersteller die Aufnahme einer Arbeitsbühne ausdrücklich als bestimmungsgemäße Verwendung zugelassen (Betriebsanleitung oder schriftliche Erklärung) oder ein Sachverständiger die Standsicherheit der vorgesehenen Kombination durch ein Gutachten bestätigt hat.
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