Grundsätzlich gilt: Tageslicht, das durch Fenster oder andere lichtdurchlässige Bauteile (z. B. Oberlichter) einfallen kann, ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen. Ausreichend ist Tageslicht dann, wenn
- am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird oder
- ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 eingehalten ist.
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