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Was Sie über gesundheitszuträgliche Arbeitsplatzbeleuchtung wissen sollten

Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, aber auch Leistungsminderungen lassen sich durch eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung verhindern. Nicht nur in der dunklen Jahreszeit sollten Sie daher sicherstellen, dass Ihr Betrieb dabei in einem guten Licht dasteht. Die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen enthält die Arbeitsstättenverordnung. Die Konkretisierungen hierzu finden sich in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 „Beleuchtung“.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

28.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Grundsätzlich gilt: Tageslicht, das durch Fenster oder andere lichtdurchlässige Bauteile (z. B. Oberlichter) einfallen kann, ist der Beleuchtung mit ausschließlich künstlichem Licht vorzuziehen. Ausreichend ist Tageslicht dann, wenn

  • am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient größer als 2 %, bei Dachoberlichtern größer als 4 % erreicht wird oder
  • ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 eingehalten ist.

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