Leserfrage

„Welche Aufgaben und Verpflichtungen habe ich als Brandschutzbeauftragter?“

Frage: „Mein Chef möchte mich zum Brandschutzbeauftragten ernennen. Was ist das genau? Muss ich dafür einen speziellen Lehrgang besuchen? Inwieweit hafte ich, wenn doch einmal ein Feuer ausbricht?“ Rafael de […]
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

28.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Mein Chef möchte mich zum Brandschutzbeauftragten ernennen. Was ist das genau? Muss ich dafür einen speziellen Lehrgang besuchen? Inwieweit hafte ich, wenn doch einmal ein Feuer ausbricht?“

Rafael de la Roza: Brandschutzbeauftragte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen des Brandschutzes fachmännisch zu beraten – in KMUs meist neben ihren betrieblichen Hauptaufgaben. Sie sollen mögliche Brandgefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und allfällig Gegenmassnahmen vorschlagen können. Sie erstellen z. B. Brandschutzpläne, sorgen für funktionsfähige Löscheinrichtungen, führen Rettungsübungen durch und sind Ansprechpersonen für Feuerwehren und Behörden. Der Aufgabenkatalog ist in den Richtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) niedergelegt. Als Brandschutzbeauftragter muss man mindestens eine Berufsausbildung abgeschlossen und zusätzlich eine spezifische Brandschutzbeauftragten-Ausbildung absolviert haben.



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