Erik K. aus Duisburg fragt: „Wir hatten vor einiger Zeit Besuch von einer Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft. Da unsere Einrichtungsleitung uns darüber nicht informiert hatte, waren wir unsicher und wussten nicht, welche Befugnisse diese Aufsichtsperson hat.“
SAFETYXPERTS-ANTWORT: Nach dem Sozialgesetzbuch VII, Kapitel Prävention, beschäftigen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sogenannte Aufsichtspersonen, um die Unternehmen zu beraten und zu überwachen. Dabei geht es in erster Linie um die Prüfung, ob die Anforderungen aus den Unfallverhütungsvorschriften umgesetzt werden. Zum Teil wird aber auch die Umsetzung des staatlichen Arbeitsschutzes, also die Einhaltung von Gesetzen und Regeln zur Sicherheit und Gesundheit, mitgeprüft. Um Doppelbesichtigungen zu vermeiden, sprechen sich die Aufsichtspersonen meistens mit staatlichen Aufsichtsbehörden ab.
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