Leserfragen

„Welche Regeln gelten für Alleinarbeiten in Bereichen mit Gefahrstoffen?“

Leserfrage: „In einer unserer Niederlassungen kam die Frage auf, ob ein Beschäftigter, der nachts Rufbereitschaft hat, im Rahmen eines Einsatzes beispielsweise allein das Gefahrstofflager betreten darf. Der Hintergrund: Bei einem […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

21.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Leserfrage: „In einer unserer Niederlassungen kam die Frage auf, ob ein Beschäftigter, der nachts Rufbereitschaft hat, im Rahmen eines Einsatzes beispielsweise allein das Gefahrstofflager betreten darf. Der Hintergrund: Bei einem Unfall oder Zusammenbruch wird der Mitarbeiter erst von einem Frühschicht-Kollegen gefunden. Gibt es BG‑Vorschriften, die regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen Alleinarbeit beim Umgang mit Gefahrstoffen erlaubt ist?“

SafetyXperts-Antwort: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber bzw.

die im Rahmen der Pflichtenübertragung benannten Führungskräfte für alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass durch die Tätigkeit ein erhöhtes Risiko besteht, beispielsweise in Ihrem Fall beim Umgang mit Gefahrstoffen, muss der Arbeitgeber diese Tätigkeiten als „gefährliche Arbeiten“ einstufen.

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