Leserfragen

„Welche Schutzmaßnahmen müssen wir bei Schimmelbefall im Büro ergreifen?“

Frage: „In einem unserer Büroräume hat ein Kollege Schimmel entdeckt. Es wurde bereits eine Firma mit der Beseitigung beauftragt. Bis es losgeht, dauert es jedoch noch eine Weile. Kann das […]
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

09.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „In einem unserer Büroräume hat ein Kollege Schimmel entdeckt. Es wurde bereits eine Firma mit der Beseitigung beauftragt. Bis es losgeht, dauert es jedoch noch eine Weile. Kann das Büro bis dahin weiter genutzt werden? Müssen wir Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter ergreifen und, wenn ja, welche?“

Antwort: Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3a Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber ein gesundes Raumklima sicherstellen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht, um Risiken zu erkennen und zu minimieren. Die Notwendigkeit und die Art der Schutzmaßnahmen hängen vom Einzelfall ab.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Arbeitssicherheit & Gesunheitsschutz aktuell‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Updates zu rechtlichen Änderungen, Verordnungen und Normen, sodass Sie immer genau wissen, ob sich Anforderungen auf Ihren Betrieb auswirken.
  • Impulsen der Fachexperten, die ihre Erfahrungen aus der Praxis mit Ihne teilen. So fällt es Ihnen leicht, Argumente zu formulieren, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen intern durchzusetzen.
  • Praktischen Checklisten, Mustern und Vorlagen, die Ihnen Sicherheit geben, dass Sie bei wichtigen Aufgaben an alles gedacht haben.