Frage: „In einem unserer Büros hat ein Teammitglied Schimmel entdeckt. Es wurde bereits eine Firma mit der Beseitigung beauftragt, aber bis dahin dauert es noch eine Weile. Kann das Büro so weiter genutzt werden? Müssen wir Schutzmassnahmen für das Personal ergreifen und, wenn ja, welche?“
Dr. Robert Kaufmann: Gemäss Arbeitsgesetz (ArG) hat der Arbeitgeber die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen (Art. 6 ArG). Dazu gehört allfällig, ein gesundes Raumklima sicherzustellen. Um Gefährdungen zu erkennen und zu minimieren, ist eine Risikoermittlung durchzuführen. Die Notwendigkeit und die Art der Schutzmassnahmen hängen vom Einzelfall ab.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Arbeitssicherheit & Gesunheitsschutz aktuell‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Updates zu Trends und Änderungen, sodass Sie immer genau wissen, ob sich Anforderungen auf Ihren Betrieb auswirken.
- Impulsen der Fachexperten, die ihre Erfahrungen aus der Praxis mit Ihne teilen. So fällt es Ihnen leicht, Argumente zu formulieren, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen intern durchzusetzen.
- Praktischen Checklisten, Mustern und Vorlagen, die Ihnen Sicherheit geben, dass Sie bei wichtigen Aufgaben an alles gedacht haben.
