Frage: „In unserem Betrieb soll ein neues Laborgebäude gebaut werden. Bei der Planung der Wasserversorgung stellt sich für uns die Frage, wie viele Notduschen gleichzeitig die vorgeschriebene Wassermenge liefern können müssen.“
Antwort: Körper- und Augennotduschen in Laboratorien müssen die notwendige Wassermenge sofort zur Verfügung stellen. Die Vorgabe hierzu findet sich in der DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ bzw. in der Gefahrstoffregel TRGS 526 „Laboratorien“.
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