Leserfragen

„Wem soll ich Arbeitsschutzvorfälle melden: dem österreichischen oder dem deutschen Vorgesetzten?“

Leserfragen
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

21.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Wir haben eine österreichische Tochtergesellschaft (IT/Software) mit einem deutschen Team in Stadt X. Die Gesellschaft hat Arbeitsverträge der österreichischen Gesellschaft Y. Der Vorgesetzte des deutschen Teams bzw. des deutschen Teamleiters, also meine Person, sitzt in Österreich. Ich habe als Teamleiter disziplinarische Führung für ca. 20 Mitarbeiter. Der deutsche Geschäftsführer bzw. HR-Leiter in Deutschland hat mir Unternehmerpflichten übertragen, da mein österreichischer Vorgesetzter kaum bis gar nicht in Deutschland anwesend ist. Meine Frage lautet nun: Wem berichte ich über Vorkommnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz? Der deutsche Geschäftsführer kann zwar seine Kontroll- und Aufsichtspflicht vor Ort ausüben, aber er hat weniger Ahnung von den Prozessen als mein Vorgesetzter in Österreich.“

Antwort: Die Muttergesellschaft hat mit der österreichischen Tochtergesellschaft einen Dienstleistungsvertrag zur Erbringung der IT-Dienstleistungen in Stadt X abgeschlossen.



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