Basiswissen

Wenn alle mitziehen, wird’s sicher – wenn nicht, kann’s auch teuer werden

Pflichten im Arbeitsschutz sind kein „Nice-to-have“ – sie sind gesetzlich verankert. Doch viele Beschäftigte wissen nicht, was genau von ihnen erwartet wird. Das gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern kann auch erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Werner Böcker

Werner Böcker

15.07.2025 · 1 Min Lesezeit

  • 55 % der Beschäftigten wissen nicht, dass sie verpflichtet sind, Mängel zu melden. Das ergab eine Umfrage der DGUV. Dabei ist genau das eine der zentralen Mitwirkungspflichten: Wer einen Defekt an Maschinen, Einrichtungen oder Schutzausrüstung feststellt, muss unverzüglich handeln. Wird diese Pflicht verletzt, haftet im Zweifel nicht nur das Unternehmen, sondern auch der Einzelne.
  • Jede dritte Unterweisung bleibt ohne nachhaltige Wirkung, wenn Pflichten nur vorgelesen oder aufgelistet werden. Studien zur Wirksamkeit von Unterweisungen zeigen: Nach 4 Wochen erinnern sich Teilnehmende nur noch an 20 % der Inhalte – es sei denn, sie wurden aktiv einbezogen. Praxisbezug und Interaktion steigern die Behaltensquote auf über 60 %.
  • Pflichtverletzungen können auch Beschäftigte teuer zu stehen kommen.
    Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter verzichtet auf seine vorgeschriebene Schutzbrille, obwohl die PSA gut sichtbar am Arbeitsplatz bereitliegt. Beim Arbeiten splittert Metall ins Auge – und er klagt auf Schadensersatz. Das Gericht lehnt ab: grob fahrlässiges Verhalten, keine Leistung der Unfallversicherung, kein Ersatz. Wer bewusst gegen Pflichten verstößt, riskiert also nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Ansprüche.

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