Brandschutz

Wenn der Anstrich zur Gefahr wird: Brandschutztür verliert Zulassung

Rauchschutztüren nach DIN 18095 müssen gut sichtbar mit einem Schild gekennzeichnet werden. Dieses Schild dient zur Nachweisführung, dass die Türe den geltenden Anforderungen entspricht. Zu den nötigen Angaben auf dem Schild gehören Normbezeichnung, Produktname, Herstellerinfos, Prüfzeugnisnummer mit Datum, Prüfstelle und Herstellungsjahr. Ohne Kennzeichnungsschild ist eine Brandschutztüre nicht zugelassen.
Oliver Kienzler

Oliver Kienzler

29.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Fehlt das Schild, gilt die Tür rechtlich nicht als Brandschutzelement. Ist das Schild, wie im dargestellten Fall, unleserlich, besteht dringender Handlungsbedarf.

Gut gemeint, schlecht gemacht: Ein übermaltes Typenschild<pseudo>verhindert die Zulassungsprüfung der Brandschutztür.

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