Aus Unfällen lernen

Wenn die Notdusche selbst zum Risiko wird

Damit Beschäftigte bei einem Arbeitsunfall schnellstmöglich Erste Hilfe erhalten können, muss der Arbeitgeber die notwendigen Materialien dort bereithalten, wo sie gebraucht werden könnten. Welche Erste-Hilfe-Einrichtung wo erforderlich ist, ist in der Gefährdungsbeurteilung zu klären. Doch es reicht nicht, einmalig Standorte festzulegen. Wie wichtig es ist, zusätzlich einen Prozess zu implementieren, der eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Notfalleinrichtungen vorsieht, zeigt ein Fall aus einem mittelständischen Betrieb.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

30.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein Mitarbeiter füllt Reinigungsmittel um, als plötzlich ein Spritzer in sein Auge gelangt. Er eilt zur nächstgelegenen Augendusche – doch statt des erwarteten klaren Wasserstrahls kommt nur ein dünnes Rinnsal brauner Brühe aus der Notfalleinrichtung. Zum Glück reagiert ein Kollege schnell und holt eine Augenspülflasche und spült damit das Auge des verletzten Beschäftigten, sodass die Verletzung glimpflich ausgeht.

Notfalleinrichtungen müssen leicht erreichbar und jederzeit in funktionsfähigem Zustand sein

Dieser Unfall zeigt: Notfalleinrichtungen wie Not- und Augenduschen sind nur dann wirksam, wenn sie regelmäßig geprüft und gepflegt werden. Bei der Erstversorgung kommt es auf jede Sekunde an und es bleibt in der Regel keine Zeit, nach Alternativen zu suchen.

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