Es gibt gleich eine ganze Reihe von Gesetzen und Regelwerken, die dafür sorgen, dass Befeuerungsanlagen betriebssicher und brandsicher arbeiten:
- Musterbauordnung: § 42 schreibt sichere Feuerstätten und Abgasanlagen vor.
- Muster-Feuerungsverordnung: regelt Aufstellung, Verbrennungsluftversorgung, Abgasführung und Brennstofflagerung.
- 44. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes: legt für mittelgroße Feuerungsanlagen (1–50 MW) Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten fest.
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