Fall 1: Vermieter von Arbeitsbühnen haften für materiellen Schaden
Der Fall: Hier mietete der Arbeitgeber eine Hubarbeitsbühne. Bei einem Einsatz brach beim Hinabfahren der Korb der Bühne ab. Im Korb waren der Arbeitgeber und ein Mitarbeiter. Beide wurden erheblich verletzt und leiden zum Teil heute noch unter den Folgen der Verletzungen. Der Arbeitnehmer verklagte nun die Vermieter auf Ersatz seines materiellen und immateriellen Schadens. Unter materiellen Schäden sind alle direkten oder indirekten finanziell nachteiligen Auswirkungen des Schadensereignisses zu verstehen. Ein immaterieller Schaden ist ein Schaden, der kein Vermögensschaden ist, was bedeutet, dass er nicht zu einer Verminderung des Vermögens des Geschädigten führt. Immaterielle Schäden sind z. B. Verletzungen des Körpers, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unterweisung Plus‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Inspiration, Bildmaterial, Schulungs-Videos und fertige Präsentations-Vorlagen zu allen betrieblichen Unterweisungsthemen
- Erklärungen zu Gesetzesänderungen, Trends und Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitssicherheit
- Anleitungen zur rechtssicheren Dokumentation Ihrer Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen
