Führen Sie die Lieferantenbewertung sofort im Anschluss an die Wareneingangskontrolle durch. Kommt es regelmäßig zu Reklamationen oder erhalten Sie zu wenig oder gar keine Sonderkonditionen, gehen Sie bei diesem Lieferanten in Nachverhandlung. Können Sie sich nicht einigen, ziehen Sie einen Wechsel des Lieferanten in Erwägung.
Transport – so reisen Ihre kühlkettenpflichtigen Produkte sicher
- Achten Sie darauf, wie Ihre Lieferanten kühlkettenpflichtige Produkte transportieren.
- Kühlkettenpflichtige Produkte, z. B. Impfstoffe, dürfen nicht auf oder zwischen Kühlaggregaten in der Kühltasche bzw. im Styroporbehälter gelegt werden. Es besteht sonst die Gefahr des Einfrierens.
- Ist im Transportbehälter ein Thermometer vorhanden, damit Sie die Einhaltung der Temperatur überprüfen können?
- Lebendimpfstoffe sind empfindlicher als Totimpfstoffe und benötigen eine lückenlose Kühlkette (+2 °C bis +8 °C, je nach Herstellerangaben). Wird diese Kühlkette unterbrochen, muss der Lebendimpfstoff sofort entsorgt werden. Dokumentieren Sie diesen Vorfall.
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