Frage: „Ich konnte die Geschäftsleitung unseres Betriebs (Metallbearbeitung) davon überzeugen, dass die Lärmemission ein wichtiges Kriterium bei der Beschaffung neuer Maschinen ist. Deshalb lassen wir uns vor dem Kauf neuer Maschinen von den Herstellern bzw. Lieferanten immer die entsprechenden Datenblätter mit den Lärmkennwerten schicken. Leider enthalten diese oft nur ungenaue oder kaum vergleichbare Angaben. Was können wir in dieser Hinsicht verbessern?“
Rafael de la Roza: Richten Sie sich nach der deutschen Technischen Regel Lärm und Vibrationen (TRLV). Sie enthält in Teil 3 „Lärmschutzmaßnahmen“ in Anlage 3 ein standardisiertes Geräuschdatenblatt für die Maschinenauswahl nach Lärmschutzkriterien. Das Datenblatt enthält die wichtigsten Geräuschemissionswerte und Geräuschemissionsangaben nach DIN EN ISO 4871 „Akustik – Angabe und Nachprüfung von Geräuschemissionswerten von Maschinen und Geräten“. Schicken Sie es Ihren (potenziellen) Lieferanten zu, die es als verbindlichen Bestandteil ihrer Angebote ausfüllen sollen. So bekommen Sie die Lärmemissionswerte in übersichtlicher Form und können sie gut miteinander vergleichen.
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