Leserfragen

Wie bewerte ich die Wirksamkeit von PSA zwischen ‚Best Case‘ und ‚Worst Case‘?

Leser haben uns diese Frage gestellt - wir liefern die Antwort.
Werner Böcker

Werner Böcker

22.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Gerd F., Korbach: „Die Schutzwirkung unserer PSA ist teilweise nur gegeben, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind: korrekter Sitz, richtige Anwendung, einwandfreier Zustand und sachgerechte Lagerung. Bewerte ich die Wirkung unter optimalen Bedingungen oder muss ich den ‚Worst Case‘ zugrunde legen?“

Werner Böcker: PSA ist keine technisch deterministische Maßnahme. Ihre Wirksamkeit hängt von vielen Faktoren ab. Genau deshalb darf die Risikobewertung nicht vom theoretischen Idealfall ausgehen. Bewertet werden muss der realistisch zu erwartende Zustand im betrieblichen Alltag. Das bedeutet: Sie berücksichtigen nicht den optimalen Laborzustand, aber auch nicht den Ausnahmefall grober Fehlanwendung. Maßgeblich ist, wie zuverlässig Sie die Rahmenbedingungen organisatorisch absichern.

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