Leserfrage

„Wie bleibt unser hoher Arbeitsschutzstandard trotz Leiharbeitereinsatz erhalten?“

Frage: „Unser Unternehmen steht vor der Herausforderung, geeignetes Personal zu finden. Die angespannte Personal­situation zwingt uns häufig, Leiharbeiter einzusetzen. Wie kann ich sicherstellen, dass unser hoher Sicherheitsstandard durch den Einsatz […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

14.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Unser Unternehmen steht vor der Herausforderung, geeignetes Personal zu finden. Die angespannte Personal­situation zwingt uns häufig, Leiharbeiter einzusetzen. Wie kann ich sicherstellen, dass unser hoher Sicherheitsstandard durch den Einsatz von Leiharbeitern nicht beeinträchtigt wird und es nicht zu Fehlern, Störungen oder Unfällen kommt?“

Antwort: Wenn Sie Leiharbeiter im Rahmen eines Werkvertrages beschäftigen, ist Ihr Arbeitgeber für deren Sicherheit ebenso verantwortlich wie für die Ihrer Stammmitarbeiter. Dies gilt unabhängig davon, ob die Arbeiten von Leiharbeitern oder eigenen Mitarbeitern ausgeführt werden. Im Gegensatz dazu steht der Einsatz von Fremdfirmen: Hier obliegt die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften primär der Fremdfirma. Dennoch tragen Sie als Auftraggeber eine Kontroll- und Überwachungspflicht.



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