Leserfrage

„Wie bleibt unser hoher Sicherheitsstandard bei Einsatz von temporär Arbeitenden erhalten?“

Frage: „Unser Unternehmen steht vor der Herausforderung, geeignetes Personal zu finden. Die angespannte Personal­situation zwingt uns allfällig, temporär Arbeitende einzusetzen. Wie kann ich sicherstellen, dass unser hoher Sicherheitsstandard durch deren […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

18.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Unser Unternehmen steht vor der Herausforderung, geeignetes Personal zu finden. Die angespannte Personal­situation zwingt uns allfällig, temporär Arbeitende einzusetzen. Wie kann ich sicherstellen, dass unser hoher Sicherheitsstandard durch deren Einsatz nicht beeinträchtigt wird und es nicht zu Fehlern, Störungen oder Unfällen kommt?“

Dr. Mikko Börkircher: Wenn Sie temporär Arbeitende im Rahmen eines Werkvertrags beschäftigen, ist Ihr Arbeitgeber für deren Sicherheit ebenso verantwortlich wie für die des Stammpersonals. Dies gilt unabhängig davon, ob die Arbeiten von temporär Arbeitenden oder eigenen Mitarbeitenden ausgeführt werden. Im Gegensatz dazu steht der Einsatz von Fremdfirmen: Hier liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Schutz- und Sicherheitsvorschriften primär bei der Fremdfirma. Dennoch haben Sie als Auftraggeber eine Kontroll- und Überwachungspflicht.

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