Frage: „Ich bin als junge Sifa tätig und arbeite sehr eng mit unserem Betriebsarzt aus dem Werksarztzentrum zusammen. Mit dem Betriebsrat hingegen tue ich mich schwer – vielleicht, weil ich eher aus dem Arbeitgeberlager komme. Auf einem Netzwerktag für Sicherheitsfachkräfte wurde jedoch immer wieder betont, wie wichtig ein gutes Verhältnis zum Betriebsrat sei; dies würde meine Arbeit deutlich erleichtern. Können Sie das aus Ihrer Erfahrung bestätigen und ergänzen?“
Antwort: Unbedingt – und nicht nur aus praktischen Gründen. Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Als Sifa sind Sie verpflichtet:
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