Kurzmeldungen/Trends

Wie erfolgreich ist Ihr Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?

Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, ein BEM durchzuführen, wenn Beschäftigte länger oder häufiger krank sind. Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten langfristig zu sichern und den Arbeitsplatz zu erhalten. Gleichzeitig sind viele Verantwortliche skeptisch, ob die gewünschten Ziele erreicht werden. Eine Arbeitshilfe der DGUV unterstützt Betriebe jetzt bei der Evaluation des BEM-Verfahrens. So erhalten Sie einen Überblick über die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

07.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Wenn Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, sollen sie vom Arbeitgeber zu einem BEM-Gespräch eingeladen werden. Ziel ist es, gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, um die ggf. aktuell bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden bzw. einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Für die Beschäftigten ist die Teilnahme am BEM freiwillig.

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