Evakuierungshelfende sind vom Arbeitgeber beauftragte Personen, die im Gefahrenfall dafür sorgen, dass Beschäftigte und betriebsfremde Dritte sicher das Gebäude verlassen – ohne Panik und nach einem klaren System. Sie sind Teil des betrieblichen Notfallmanagements. Bei den klassischen Evakuierungsszenarien stehen zwar Brandfälle im Mittelpunkt, allerdings sind auch andere Notfall- und Krisenszenarien denkbar, mit denen sich Unternehmen und Evakuierungshelfende befassen sollten, wie z. B. kriminelle Bedrohungen oder Gefahrstoffaustritte.
Sind Evakuierungshelfer Pflicht?
Es gibt keine ausdrückliche Pflicht, Evakuierungshelfende (EVAK-Hilfen) zu benennen. Dennoch besteht für Arbeitgeber laut Arbeitsrecht grundsätzlich die Notwendigkeit, eine organisierte Evakuierung als Teil der Sicherheitsplanung – und allfällig der Brandschutzvorschriften – zu gewährleisten. In der Praxis bedeutet das: Wenn keine ausreichend geschulten Personen im Ernstfall helfen können, verstösst das Unternehmen gegen gesetzlich festgelegte Regelungen. Die Bestellung von Evakuierungshelfenden ist daher indirekt verpflichtend, um Evakuierungsmassnahmen fachgerecht umsetzen zu können.
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