Ein Evakuierungshelfer ist eine vom Arbeitgeber beauftragte Person, die im Gefahrenfall dafür sorgt, dass Beschäftigte und Besucher sicher das Gebäude verlassen – ohne Panik und nach einem klaren System. Er ist Teil des betrieblichen Notfallmanagements. Bei den klassischen Evakuierungsszenarien stehen zwar Brandfälle im Mittelpunkt, allerdings sind auch andere Notfall- und Krisenszenarien denkbar, mit denen sich Unternehmen und Evakuierungshelfer befassen sollten, wie z. B. kriminelle Bedrohungen oder Gefahrstoffaustritte.
Sind Evakuierungshelfer Pflicht?
Es gibt keine ausdrückliche Pflicht, Evakuierungshelfer zu benennen. Dennoch sind Unternehmen laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, eine organisierte Evakuierung sicherzustellen. In der Praxis bedeutet das: Wenn keine ausreichend geschulten Personen im Ernstfall helfen können, verletzt das Unternehmen seine gesetzliche Pflicht. Die Bestellung von Evakuierungshelfern ist daher indirekt verpflichtend, um Evakuierungsmaßnahmen fachgerecht umsetzen zu können.
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