Frage: „Wir verwenden mehrere Stoffe, die laut Sicherheitsdatenblatt nicht als Gefahrstoffe eingestuft sind. Bei der thermischen Verarbeitung entstehen jedoch Zersetzungsprodukte, deren Gefährlichkeit unklar ist. Wie kann ich die Gefährdungsbeurteilung korrekt durchführen, wenn die tatsächliche Gefahr erst im Prozess auftritt?“
Antwort: Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: entscheidend ist nicht nur der eingesetzte Stoff, sondern auch das, was im Prozess entsteht. Nach der Gefahrstoffverordnung gelten ausdrücklich auch entstehende Stoffe als Gefahrstoffe, selbst wenn das Ausgangsprodukt unkritisch ist. Typische Beispiele sind Schweißrauche, Holzstaub, Dieselmotoremissionen oder thermische Zersetzungsprodukte.
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