Frage: „Unser bisheriger Sibe hat kürzlich das Unternehmen verlassen. Jetzt ist aufgefallen, dass die ausgehängten Gesetze nicht mehr auf dem neuesten Stand sind. Anscheinend hat er die Aushänge schon längere Zeit nicht mehr kontrolliert. Gibt es eine Vorschrift, wie oft die Aktualität der aushangpflichtigen Gesetze überprüft werden muss?“
Antwort: Eine gesetzlich festgelegte Prüfungsfrequenz gibt es nicht. Es muss nicht jede Änderung tagesaktuell verfolgt werden. Empfohlen wird, die Inhalte mindestens einmal jährlich zu kontrollieren, z. B. zum Jahreswechsel. Besser noch ist es, wenn im Rahmen betrieblicher Routinen, wie Unterweisungen oder interner Audits, häufigere Überprüfungen durchgeführt werden. Änderungen in Gesetzestexten oder neue Regelungen machen eine zeitnahe Aktualisierung zwingend erforderlich.
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