Frage: „Weil in unserer Praxis immer wieder Personal fehlt, denken wir darüber nach, auch junge Leute aus dem Ausland auszubilden. Wir sind uns aber nicht ganz sicher, wie das rechtlich geregelt ist. Können Sie uns dazu einen kurzen Überblick geben?“
SafetyXperts-Antwort: Aber gern. Die erste Frage dabei ist, aus welchem Land der Nachwuchs kommen soll. Menschen, die Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands sind, brauchen keine besonderen Voraussetzungen, um in Deutschland eine betriebliche Ausbildung zu starten. Für Personen aus sogenannten Drittstaaten gelten folgende Voraussetzungen:
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