Diskretion und Verschwiegenheit sind für uns Brandschützer eine Selbstverständlichkeit und werden von vielen Firmen auch explizit verlangt. Doch für unsere Arbeit bedeutet das gleichzeitig, dass wir in Unternehmen mit Versuchslaboren mit entsprechender Vorsicht versuchen müssen, hinter die Fassade zu blicken. Denn in vielen Firmen werden die betreffenden Tiere nicht in die Betrachtungen zum Brandschutz einbezogen. Selbst im Feuerwehrplan werden hierzu oft keinerlei Angaben gemacht. Daher müssen Sie zunächst einmal klären, wie Labortiere im Brandfall zu bewerten sind. Es geht also um die grundsätzliche Frage, ob diese Tiere bei einem Brand im Unternehmen wie Lebewesen oder wie eine Sache zu behandeln sind. Da der Schutz von Leben das oberste Ziel im Brandfall darstellt, müsste in ersterem Fall versucht werden, alle Tiere zu retten. Doch häufig werden Tiere in solchen Unternehmen eher als Sache betrachtet. Aus Brandschützer-Sicht stellt sich dann die Frage: Was geschieht mit Sachwerten im Brandfall bzw. ab wann wird ein Lebewesen zum Sachwert, der gerettet werden soll?
Es ist sehr schwer, hier eine klare Grenze zu ziehen. Rechtlich gesehen ist die Sache ziemlich klar: Nach den Definitionen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das Tier als solches als Sache zu betrachten. Es geht bei der Frage, ob man Labortiere retten oder den Flammen überlassen soll, aber nicht nur um Mäuse oder Ratten. Vielmehr könnte es sich auch um Schweine, Kühe oder sogar um Affen handeln. Insofern hilft das Gesetzbuch hier nicht unbedingt weiter. Auch die Brandschutzordnung gibt hier keinerlei Aufschluss. Doch ist das Fehlen jeder Regelung auch im Feuerwehrplan des Betriebs Absicht oder wurden die Tiere einfach nur vergessen? Hier ist etwas Spürsinn gefragt und die Kommunikation mit den entsprechenden Ansprechpartnern unerlässlich. Sprechen Sie also mit den Verantwortlichen darüber. Vielleicht ergeben sich dadurch klarere Kategorien, die unter dem Gesichtspunkt des Brandschutzes betrachtet werden können.
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