„Wie kann ich als Vorgesetzter im Ausland meine Haftung im Arbeitsschutz minimieren und für Sicherheit sorgen?“

Frage: „Ich habe als deutscher Vorgesetzter mehrere Mitarbeiter im Ausland disziplinarisch zu führen und bin auch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Ich weiß, dass ich meine Kontroll- und Aufsichtspflicht aus Deutschland kaum bis gar nicht wahrnehmen kann. Die Frage lautet: Im Ausland existiert ja nicht das deutsche Arbeitsschutzgesetz, sondern das jeweilige Arbeitsschutzrecht des Landes. Was kann mir drohen, wenn es zu einem Unfall kommt, und wie kann ich mehr persönliche Sicherheit erlangen, was das Thema Haftung etc. betrifft?“
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

11.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Sie müssen als deutscher Vorgesetzter, ggf. unter Einschaltung der Außenhandelskammer und von Rechtsanwälten in den einzelnen Ländern, prüfen, welche Arbeitsschutzvorschriften dort gelten. Sie müssen sich insoweit vor den Arbeitseinsätzen Ihrer Beschäftigten erkundigen, damit Sie wissen, welche Pflichten Sie dort jeweils einhalten müssen. Dies gilt für jedes einzelne Land.

Beachten Sie noch nachfolgende Punkte:

  • Spezielle Berufshaftpflichtversicherungen für Auslandseinsätze können zusätzlichen Schutz bieten.
  • Ernennen Sie einen Sicherheitsbeauftragten vor Ort, der sicherstellt, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Dies kann Ihre Haftung reduzieren, wenn eine ordnungsgemäße Delegation der Pflichten erfolgt.
  • Lassen Sie alle Maßnahmen zur Einhaltung der lokalen Vorschriften gründlich dokumentieren, z. B. die Schulung Ihrer Mitarbeiter in den geltenden Arbeitsschutzvorschriften des jeweiligen Landes.

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