Frage: „Leider lässt es sich nicht vermeiden, dass in unserer Produktionshalle demnächst größere Umbauten (Abbruch, neue Elektronik, Malerarbeiten etc.) bei laufendem Betrieb stattfinden müssen. Haben Sie ein paar Tipps, wie wir die daraus resultierenden Gefährdungen und Einschränkungen für die Mitarbeiter so gering wie möglich halten können?“
Antwort: Vor Beginn der Bauarbeiten muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Diese ist bei Bedarf fortzuschreiben. Das ist der Fall, wenn während der Bauarbeiten Gefährdungen auftreten, die vorher nicht absehbar waren. Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen, der für die Betreuung der Maßnahmen verantwortlich ist. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber für die Gesundheit und Sicherheit aller Arbeiter, die in seinem Betrieb tätig werden, Sorge zu tragen. Fremdfirmenmitarbeiter müssen noch vor dem ersten Einsatz auf dem Betriebsgelände angemessen unterwiesen werden.
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