Petra M., Stuttgart: „Wir hatten jetzt die Berufsgenossenschaft bei uns im Haus und sie hat alles kontrolliert. Dabei mahnte sie an, dass die Dokumentationen der Gefährdungsbeurteilungen nicht vollständig seien – ältere Fassungen würden fehlen. Wie lange muss ich diese denn aufbewahren?“
Jürgen Loga: Die Unterlagen der Gefährdungsbeurteilungen können sich langfristig bei Streitfällen auch auf spätere Fälle im Bereich Haftung und Berufskrankheiten erstrecken. Je nach Bereich, den Sie mit der Gefährdungsbeurteilung abgedeckt haben, gibt es deshalb auch eine unterschiedliche Dauer: