Leserfragen

„Wie lange sollten Gefahrstoffverzeichnisse aufbewahrt werden?“

Leserfrage: „Ich bin mir unsicher, wie lange Gefahrstoffverzeichnisse laut geltenden Vorschriften aufbewahrt werden müssen – gibt es hierzu klare gesetzliche Regelungen oder zumindest Empfehlungen, an denen ich mich orientieren kann?“ […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

22.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Leserfrage: „Ich bin mir unsicher, wie lange Gefahrstoffverzeichnisse laut geltenden Vorschriften aufbewahrt werden müssen – gibt es hierzu klare gesetzliche Regelungen oder zumindest Empfehlungen, an denen ich mich orientieren kann?“

SafetyXperts-Antwort: Weder die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) noch die TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ geben eine verbindliche Archivierungsfrist für Gefahrstoffverzeichnisse vor. Unter Abschnitt 5.8 „Gefahrstoffverzeichnis“ Absatz 2 der TRGS 400 wird lediglich gefordert, dass das Verzeichnis aktuell gehalten werden muss. Weiterhin heißt es in Absatz 3, dass das Verzeichnis mit Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter für alle Beschäftigten und deren Vertreter zugänglich gemacht werden muss. Liegt ein Sicherheitsdatenblatt vor, reichen im Gefahrstoffverzeichnis die Angabe des Stoffnamens sowie der Hinweis auf das entsprechende Datenblatt aus. In Abschnitt 8 der TRGS 400 wird empfohlen, die gesamte Gefährdungsbeurteilung, zu der auch das Gefahrstoffverzeichnis zählt, langfristig zu dokumentieren.

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