Frage: „Wir planen kleine Pilotprojekte, um KI-Anwendungen in verschiedenen Bereichen unseres Unternehmens zu testen. Was müssen wir hinsichtlich der Schulungen der Mitarbeitenden zur Nutzung von KI beachten?“
Dr. Robert Kaufmann: In der Schweiz besteht bisher noch keine übergreifende Gesetzgebung zur Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI). Der Bundesrat hat aber am 22.11.2023 das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die Abteilung Europa des Staatssekretariats (STS) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) damit beauftragt, eine Auslegeordnung zu Regulierungsansätzen für KI zu erarbeiten. Diese Auslegeordnung wurde dem Bundesrat am 12.02.2025 vorgelegt und ist Basis des Entscheids über eines schweizerischen Regulierungsansatz für KI. Dieser soll sich an drei Zielen orientieren: Der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, der Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit sowie der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI.
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