Leserfragen

„Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft werden?“

Frage: „Reicht es aus, die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe nur anlassbezogen zu überprüfen, etwa bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, nach Arbeits- oder Beinaheunfällen oder bei neuen rechtlichen Anforderungen? Oder ist darüber hinaus […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

21.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Reicht es aus, die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe nur anlassbezogen zu überprüfen, etwa bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, nach Arbeits- oder Beinaheunfällen oder bei neuen rechtlichen Anforderungen? Oder ist darüber hinaus eine periodische Überprüfung erforderlich, auch wenn sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben haben? Und wie ist der Begriff ‚regelmäßig‘ in diesem Zusammenhang praxisgerecht zu verstehen?“

Antwort: Das Arbeitsschutzgesetz legt keine festen Zeitabstände fest, in denen Sie eine Gefährdungsbeurteilung überprüfen oder wiederholen müssen. In der betrieblichen Praxis hat es sich daher bewährt, zwischen einer anlassbezogenen und einer periodischen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung zu unterscheiden.

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