Joachim G., Hamburg: „Wir planen eine Befragung der Mitarbeiter. Doch 20 % der Belegschaft sprechen nur sehr schlecht Deutsch, wollen sich auch wohl aus Angst um den Arbeitsplatz nicht engagieren. Wie lösen wir den Knoten?“
Jürgen Loga: Sie haben vollkommen Recht: Wenn Arbeitnehmer kaum Deutsch sprechen, ist eine normale Mitarbeiterbefragung oft nur eingeschränkt brauchbar. Der Grund ist nachvollziehbar: Die Antworten bilden dann nicht sicher die tatsächliche Belastung ab, sondern oft nur das Sprachverständnis. Im Arbeitsschutz ist das besonders heikel, weil der Arbeitgeber trotzdem wirksam ermitteln, unterweisen und schützen muss. § 12 ArbSchG verlangt eine ausreichende und angemessene Unterweisung.
Das setzt voraus, dass Beschäftigte die Inhalte auch tatsächlich verstehen.