Viele Unternehmen, Behörden und Organisationen mit Publikumsverkehr sind auf Personen, die ihr Anliegen in aggressiver Art und Weise vorbringen oder durchsetzen wollen, nicht ausreichend vorbereitet. Daher ist es notwendig und sinnvoll, sich mit den verschiedenen Formen der Gewalt am Arbeitsplatz auseinanderzusetzen und entsprechende Handlungsstrategien vorzubereiten.
Rechtliche Grundlage
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Potenzielle Gewalt am Arbeitsplatz zählt zu den psychischen Belastungen und muss daher in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden.
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