Nach der Gefahrstoffverordnung haben der Arbeitgeber oder Sie als Sifa dafür zu sorgen, dass Beschäftigte beim Umgang mit Gefahrstoffen vor Gesundheitsgefährdungen so weit wie möglich geschützt sind. Bei KSS-Tätigkeiten betrifft das vor allem Gefährdungen durch Haut- und Augenkontakt sowie durch Einatmen. Darüber hinaus dürfen Sie aber auch Brand- und Explosionsgefahren nicht vergessen.
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