In einer Eventhalle fanden Sanierungsarbeiten zur Verbesserung des Brandschutzes an der Decke statt. Für diese Baumaßnahme sollten auch Scheren- und Teleskopbühnen zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund wurde ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellt, in dem die erforderlichen Schutzmaßnahmen detailliert aufgeführt und allen Gewerken kommuniziert wurden. Trotz dieser Vorkehrungen befand sich ein Monteur auf einer Arbeitsbühne in etwa 9 m Höhe, ohne sich wie vorgeschrieben mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zusätzlich zu sichern. Tragischerweise stürzte er aus dieser Höhe auf die darunterliegende Tribüne und erlitt schwere Verletzungen, die zu einer Querschnittslähmung führten.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Alle notwendigen Sicherheitsunterlagen – einschließlich des SiGe-Plans sowie der Unterweisungen zur Nutzung der Arbeitsbühnen und zu den Sicherheitsanforderungen – lagen vor und wurden entsprechend weitergegeben. Insbesondere bei Arbeiten, die Gefahren für Leib und Leben mit sich bringen können, ist aber entscheidend, dass die verantwortlichen Personen (Arbeitgeber bzw. Sifa, Bauherr, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), Bauleiter) auch die Einhaltung der vereinbarten Schutzmaßnahmen sicherstellen.
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