Soraya M., Magdeburg: „Einer unserer Mitarbeiter hat mir in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass bei ihm ADHS diagnostiziert wurde. Er arbeitet bereits seit mehreren Jahren in unserem Unternehmen und ist fachlich sehr gut. Trotzdem frage ich mich jetzt natürlich, ob ich als Vorgesetzter bestimmte Dinge beachten muss. Muss ich Tätigkeiten einschränken oder besondere Schutzmaßnahmen treffen?“
Werner Böcker: Zunächst einmal sollten Sie ruhig bleiben und die Situation sachlich betrachten. ADHS ist keine psychische, sondern eine neurologische Erkrankung beziehungsweise Entwicklungsstörung, die sich allerdings auf Konzentration, Reizverarbeitung, Impulssteuerung und Belastbarkeit auswirken kann. Entscheidend ist jedoch nicht die Diagnose selbst, sondern die konkrete Auswirkung auf die Tätigkeit. Viele Menschen mit ADHS arbeiten äußerst erfolgreich und entwickeln im Alltag sehr wirksame eigene Strategien, um mit ihren Besonderheiten umzugehen. Hinzu kommt, dass viele Betroffene medikamentös behandelt werden. Geeignete Medikamente können die negativen Auswirkungen von ADHS häufig deutlich reduzieren und die Konzentrationsfähigkeit erheblich verbessern.