Leserfrage: „In unserem Unternehmen arbeiten viele Beschäftigte mit unterschiedlichen Gefahrstoffen. Müssen ihnen die dazugehörigen Sicherheitsdatenblätter (SDB) eigentlich zur Verfügung stehen und, wenn ja, auf welche Weise? Ist das vergleichbar mit aushangpflichtigen Gesetzen, oder gelten hier andere Vorgaben?“
SafetyXperts-Antwort: Ja, Beschäftigte müssen zwingend Zugang zu den SDB der Stoffe und Gemische haben, mit denen sie bei ihrer Arbeit in Berührung kommen. Dies ist eine klare Vorgabe der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und wird in der TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ in Abschnitt 4 wie folgt näher beschrieben:
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