Wichtige Einrichtungen für den Brandfall
Jedes Unternehmen muss an Schlüsselstellen wie dem Eingangsbereich, an Notausgängen, Fluchtwegen und Sammelplätzen, in Treppenhäusern, auf den Gängen in allen Stockwerken sowie an weiteren allfällig betrieblich relevanten Plätzen Flucht- und Evakuierungspläne aufhängen. Diese müssen den jeweiligen (eigenen) Standort, den nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg sowie die Standorte von Brandmeldern, Feuerlöschern, Löschdecken oder Löschschläuchen verzeichnen. Zusätzlich müssen Fluchtpläne und Rettungseinrichtungen mit Leuchtzeichen bzw. Notbeleuchtung gekennzeichnet werden.
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