Leserfragen

„Wie weit reicht die Fürsorgepflicht, wenn Beschäftigte während der Arbeit krank werden?“

Leserfrage: „Gibt es Handreichungen, Richtlinien oder Empfehlungen dazu, wie Arbeitgeber reagieren sollten, wenn sich ein Beschäftigter während der Arbeit krank oder nicht arbeitsfähig fühlt? Konkret interessiert mich, ob es Orientierungshilfen […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

23.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Leserfrage: „Gibt es Handreichungen, Richtlinien oder Empfehlungen dazu, wie Arbeitgeber reagieren sollten, wenn sich ein Beschäftigter während der Arbeit krank oder nicht arbeitsfähig fühlt? Konkret interessiert mich, ob es Orientierungshilfen dafür gibt, wann man die Person noch selbstständig nach Hause fahren lassen kann oder wann eine Einschätzung durch Ersthelfer oder sogar einen Notarzt erforderlich ist.“

SafetyXperts-Antwort: Ihre Frage ist praxisrelevant und berührt wesentliche Pflichten des Arbeitgebers. Eine eigene Richtlinie, die konkrete Einzelfallsituationen beschreibt, gibt es nicht. Rechtlich gibt jedoch die DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ klare Orientierung.

In § 7 ist festgelegt, dass Beschäftigte ihre Arbeit nicht ausführen dürfen, wenn ihre Befähigung akut gemindert ist. Dazu zählen u. a. Krankheit, Unwohlsein, Übermüdung, Medikamenteneinnahme, traumatische Ereignisse oder der Einfluss von Alkohol oder Drogen. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das, dass Sie eingreifen müssen, wenn ein Beschäftigter nicht sicher arbeiten kann.

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