Evelyn W., Schleswig: „In der neuen Arbeitsstättenregel ASR A6 ‚Bildschirmarbeit‘ sind ja jetzt auch häusliche Arbeitsplätze berücksichtigt. Viele Mitarbeitende arbeiten regelmäßig von zuhause – aber wir können dort keine technischen Prüfungen oder Messungen durchführen. Wie weit reicht unsere Verantwortung, und was ist aus technischer Sicht wirklich erforderlich?“
Werner Böcker: Die ASR A6 hat die Verantwortung klarer gefasst: Entscheidend ist, ob es sich um Telearbeit oder mobile Arbeit handelt. Für Telearbeit, also einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im häuslichen Umfeld, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die grundlegenden Anforderungen an Ergonomie, Beleuchtung, Bildschirmqualität und elektrische Sicherheit erfüllt sind. Eine Vor-Ort-Begehung ist dafür nicht zwingend vorgeschrieben – sie kann auch durch Selbstprüfung und Fotodokumentation erfolgen. Bei mobiler Arbeit gelten die technischen Anforderungen nur eingeschränkt. Hier genügt es, den Beschäftigten klare Mindeststandards an die Hand zu geben, etwa: