Gefahrstoffverantwortung sichern

„Wir haben noch alte Fässer mit unklarer Kennzeichnung im Lager – was sollen wir tun?“

Leserfrage: „Als Instandhalter in einem Metallverarbeitungsbetrieb stoße ich manchmal auf Fässer mit unbekannten Flüssigkeiten. Wie sollten wir vorgehen, bevor diese Stoffe verwendet oder umgefüllt werden dürfen, um die Sicherheit der […]
Georg Popa

Georg Popa

23.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Leserfrage: „Als Instandhalter in einem Metallverarbeitungsbetrieb stoße ich manchmal auf Fässer mit unbekannten Flüssigkeiten. Wie sollten wir vorgehen, bevor diese Stoffe verwendet oder umgefüllt werden dürfen, um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten und rechtliche Vorgaben einzuhalten?“

SafetyXperts-Antwort: Zunächst gilt, es darf weder eine Verwendung noch ein Umfüllen erfolgen, solange die Stoffe nicht eindeutig identifiziert sind. Die Fässer sollten isoliert und mit dem Hinweis „Inhalt unbekannt – Nutzung verboten“ gekennzeichnet werden. Im nächsten Schritt sollte eine Analyse durch ein Fachlabor beauftragt oder Rücksprache mit dem ursprünglichen Lieferanten gehalten werden. Die Entsorgung unbekannter Substanzen ohne Deklaration ist unzulässig – und teuer. Das heißt, Mischungen aus bekannten Stoffen müssen wie eigenständige Gefahrstoffe erfasst, gekennzeichnet und beurteilt werden. Dies umfasst eine vereinfachte Gefährdungsbeurteilung, eine klare Kennzeichnung sowie eine Unterweisung der Beschäftigten.

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