Leserfragen

„Wir machen das seit Jahren so – warum jetzt anders?“

Frage: „Unser Betrieb hat das Verfahren zur Schädlingsbekämpfung geändert. Müssen die Beschäftigten darüber informiert werden, wenn künftig andere Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt werden?“ Antwort: Ja. Werden neue oder andere Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt, muss […]
Georg Popa

Georg Popa

22.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Unser Betrieb hat das Verfahren zur Schädlingsbekämpfung geändert. Müssen die Beschäftigten darüber informiert werden, wenn künftig andere Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt werden?“

Antwort: Ja. Werden neue oder andere Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt, muss der Arbeitgeber prüfen, ob sich dadurch Gefährdungen für die Beschäftigten verändern. Das gilt insbesondere, wenn die eingesetzten Produkte Gefahrstoffe enthalten oder Rückstände, Dämpfe oder Aerosole auftreten können.

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